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Förderung durch die KfW

Beispielweise bietet die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehrere Programme an, die auf staatlich verordnete Modernisierungsmaßnahmen passen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen Konditionen. Finanziert werden umfangreiche CO2-Einsparmaßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen können die Zuschussvariante aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig an den CO2-sparenden Investitionskosten bemisst. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei entscheidend von den Einsparung ab.

Das KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“, unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige und tilgungsfreie Anlaufjahre Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Es werden Wohngebäude gefördert, nicht gefördert werden aber Ferien- und Wochenendhäuser. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD). Unter Standardmaßnahmen versteht man alles womit man den Gebrauchswert des Gebäudes erhöht. Klimaschutzrelevante Maßnahmen werden durch Bundesmittel besonders gefördert (ÖKO-PLUS). Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt.

Verschiedene Kreditprogramme lassen sich sogar miteinander kombinieren oder zusätzlich beantragen.

Energiepass (Energieausweis)

Für Gebäude die vor 1965 errichtet worden sind, benötigt man für Vermietungen, Verkauf, Verpachtung und Leasing ab dem 01. Juli 2008 einen Energiepass.Für Gebäude mit Bauantrag der vor dem 01.11.1977 beantragt worden ist, benötigt man ab dem 01. Oktober 2008 einen Energiepass.Ausgenommen von dieser Regelung sind denkmalgeschützte Gebäude.

Steuerabzug bei der Einkommensteuer

Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 kann man bei der Einkommensteuererklärung, 20 % der Lohnkosten von Instandhaltungsarbeiten aber max. 600 € von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Für genau Auflistung von Instandhaltungsarbeiten fragen Sie einfach bei uns nach.

 
 

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